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   BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22   

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BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22 (https://dejure.org/2022,41751)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.2022 - 4 BN 9.22 (https://dejure.org/2022,41751)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 2022 - 4 BN 9.22 (https://dejure.org/2022,41751)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr; Sonstiges Gebiet mit Fremdenverkehrsfunktion; Prägung durch Beherbergungsbetriebe und Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr; Sonstiges Gebiet mit Fremdenverkehrsfunktion; Prägung durch Beherbergungsbetriebe und Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung

  • rechtsportal.de

    Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr; Sonstiges Gebiet mit Fremdenverkehrsfunktion; Prägung durch Beherbergungsbetriebe und Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind Gemeinden oder deren Teile überwiegend durch Fremdenverkehr geprägt?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 9.96

    Geltungsbereich einer Fremdenverkehrssatzung darf Gemeinbedarfsflächen umfassen

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
    Maßgeblich ist nicht eine quantitative Gegenüberstellung der für Fremdenbeherbergung und der auf andere Weise genutzten Grundstücke, sondern eine wertende Betrachtung, die die städtebauliche Besonderheit des vorgesehenen Satzungsgebiets zu erfassen sucht (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 C 9.96 - BVerwGE 105, 1 ).

    Denn § 22 Abs. 1 BauGB dient gerade der Absicherung der hohen Investitionen von Fremdenverkehrsgemeinden für solche Infrastruktureinrichtungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 a. a. O. S. 4; BT-Drs. 10/4630 S. 55).

    ob sich allein hieraus bei wertender Betrachtung des Gebiets eine städtebauliche Besonderheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 C 9.96 - BVerwGE 105, 1 ) ergeben kann, die ein sonstiges Gebiet im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 BauGB von einem allgemeinen Wohngebiet schlüssig abgrenzt,.

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15

    Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz;

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
    Ohne eine solche Tatsachenfeststellung und -würdigung steht aber nicht fest, dass die Klärung der aufgeworfenen Frage im Revisionsverfahren zu erwarten ist (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 12 und vom 28. Juni 2021 - 4 BN 67.20 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04

    Methodik der Ermittlung der Bodenwerterhöhung nach Durchführung städtebaulicher

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
    Sie lassen sich, soweit sie nicht bereits geklärt sind, auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres im Sinne der angefochtenen Entscheidung beantworten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 - NVwZ 2005, 449 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in dem angestrebten Revisionsverfahren beantwortet werden kann, sofern dies über den Einzelfall hinaus zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts beiträgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
    Sie lassen sich, soweit sie nicht bereits geklärt sind, auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres im Sinne der angefochtenen Entscheidung beantworten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 - NVwZ 2005, 449 ).
  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 21.93

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Zulässigkeit der Begründung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
    Der Gesetzgeber hat zudem mit der Ergänzung des Wortes "insbesondere" durch das Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 vom 18. August 1997 (BGBl. 1997 I S. 2081 ff.; vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand April 2022, § 22 BauGB Rn. 7) deutlich gemacht, dass die Vorschrift nicht als abschließende Regelung zu verstehen ist (BT-Drs. 13/7589 S. 26; anders noch BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1994 - 4 C 21.93 - BVerwGE 96, 217 ).
  • BVerwG, 24.05.2022 - 4 BN 3.22

    Unterfallen einer städtebaulichen Entwicklungssatzung unter die Pläne i. S. d. §

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in dem angestrebten Revisionsverfahren beantwortet werden kann, sofern dies über den Einzelfall hinaus zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts beiträgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 28.06.2021 - 4 BN 67.20

    Durchführung eines ergänzenden Verfahrens bei anhängigem Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
    Ohne eine solche Tatsachenfeststellung und -würdigung steht aber nicht fest, dass die Klärung der aufgeworfenen Frage im Revisionsverfahren zu erwarten ist (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 12 und vom 28. Juni 2021 - 4 BN 67.20 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 12.18

    Antrag auf Rückübertragung von mehreren Grundstücken nach Enteignung derselbigen

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22
    Solche Verstöße können als Verfahrensmängel gerügt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 8 B 12.18 - juris Rn. 23 m. w. N.).
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